IN MANCHEN STÄDTEN UND KOMMUNEN MUSS EIN BRUNNEN GENEHMIGT WERDEN!
Bitte informieren Sie sich, ob Sie für einen Tiefbrunnen eine Erlaubnis benötigen! Wir übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für Ihr Projekt.
*** Die Förderung von Grundwasser über einen Gartenbrunnen ist gemäß § 46 Wasserhaushaltsgesetz erlaubnisfrei, da aufgrund der in der Regel geringen Fördermengen kein relevanter Einfluss auf das Grundwasser bzw. die Grundwasserstände zu erwarten ist. Private Brunnen, die vor 2010 errichtet wurden, sind dem Rhein-Kreis Neuss oft nicht bekannt, da erst seit diesem Zeitpunkt die Anzeigepflicht für die Bohrung besteht.



